REGELN FÜR DIE NUTZUNG DES APARTMENTS PUSTELNIA SZYMONKA

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Hausordnung legt die Regeln für die Nutzung des Apartments Pustelnia Szymonka (im Folgenden „Apartment”) sowie des angrenzenden Geländes und der Infrastruktur (im Folgenden „Grundstück”) unter der Adresse Szymonka 131, 11-520 Szymonka fest.
  2. Der Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung Krzysztof Wasilewski, der unter dem Namen Prime Auditors & Accountants Krzysztof Wasilewski mit Sitz in Warschau, 00-193, ul. Stawki 4A lok. 7, NIP 6571133482, E-Mail: recepcja@pustelniaszymonka.pl, Tel. +48 508 047 511 (im Folgenden „Eigentümer” oder „Vermieter” genannt).
  3. Der Mieter ist ein volljähriger Gast des Apartments, der mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat, zusammen mit seinen Begleitpersonen (im Folgenden „Gast” oder „Mieter” oder „Kunde” genannt).
  4. Die Hausordnung gilt für alle Gäste und ihre Begleitpersonen.
  5. Mit der Buchung (auch über Booking.com oder andere Buchungsplattformen) werden die Hausordnung akzeptiert.
  6. Das Apartment wird ausschließlich für Kurzaufenthalte vermietet.

§2. Buchung, Abschluss des Mietvertrags und Unterbringung

  1. Die Buchung kann elektronisch über eine Buchungsplattform wie z. B. Booking.com (im Folgenden „Buchungsplattform”) oder direkt beim Eigentümer über die Website www.pustelniaszymonka.pl (Hotres-Buchungssystem), per Telefon, per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationskanal (z. B. SMS usw.) vorgenommen werden. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Reservierung durch die Buchungsplattform oder in allen anderen Fällen durch den Eigentümer zustande.
  2. Die Zahlungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen werden von der Buchungsplattform und bei Direktbuchungen vom Eigentümer festgelegt.
  3. Für die Buchung eines Apartments ist eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Gesamtbuchungswertes zu leisten.
  4. Bei einer Buchung, die nicht über die Buchungsplattform erfolgt, wird die Buchung vom Buchenden innerhalb von 48 Stunden durch eine Anzahlung in Form einer Banküberweisung direkt auf das im Buchungsprozess angegebene Konto oder über das Zahlungsportal Pay Now oder andere ähnliche Systeme, mit der Maßgabe, dass möglicherweise nicht alle der oben genannten Zahlungsarten zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv sind. Wird die Anzahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist geleistet, wird die vorläufige Reservierung automatisch storniert. Die Anzahlung verfällt vollständig, wenn der Kunde die Reservierung innerhalb von 30 Tagen oder weniger vor dem ersten Tag des Reservierungszeitraums storniert. Die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet, wenn die Dienstleistung aus Gründen, die der Eigentümer zu vertreten hat, nicht erbracht wird.
  5. Spätestens 3 Tage vor der Ankunft wird dem Kunden per E-Mail eine Information über die Anmeldekarte zugesandt, die vom Kunden ausgefüllt und in der in der Korrespondenz angegebenen Weise spätestens 1 Tag vor Beginn der Anmietung zurückgesandt werden muss. Wird die Anmeldekarte am Tag der Ankunft nicht rechtzeitig ausgefüllt, kann dies dazu führen, dass kein Zugang zum Apartment gewährt wird. Im Rahmen des Buchungsvorgangs sind der Vor- und Nachname, die Wohnadresse, die Ausweisnummer, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der buchenden Person sowie die Vor- und Nachnamen der übrigen Gäste anzugeben. Bei der Anmeldung ist der Gast verpflichtet, sich mit einem Ausweisdokument auszuweisen.
  6. Der Hotelaufenthalt beginnt um 16:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr.
  7. Der Kunde sollte einen Tag im Voraus den ungefähren Zeitpunkt seiner Ankunft per Telefon oder SMS unter der Nummer 508 047 511 mitteilen.
  8. Der Gast sollte alle eventuellen Mängel, Defekte und Beanstandungen zum technischen Zustand des Apartments am Tag der Ankunft per SMS oder E-Mail melden. Werden am Tag der Ankunft keine Bemerkungen in diesem Zusammenhang gemeldet, gilt dies als Zustimmung, dass das Apartment mit seiner Ausstattung in einem Zustand übergeben wurde, der keine Bemerkungen oder Beanstandungen des Gastes hervorruft.
  9. Bei der Anmeldung wird die entsprechende Ortstaxe (Klimatsteuer) gemäß dem in der Gemeinde Ryn geltenden Satz in bar erhoben.
  10. In der Wohnung können maximal 6 Personen gleichzeitig wohnen, wobei die Anzahl der Gäste die in der Reservierung angegebene Anzahl nicht überschreiten darf. Das Wohnen von nicht angemeldeten Personen in der Wohnung ist verboten. Bei Aufdeckung des Aufenthalts unbefugter Personen im Apartment wird der Eigentümer dem Gast eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 PLN pro unbefugter Person und Nacht auferlegen.
  11. Minderjährige Personen dürfen nur in Begleitung ihrer volljährigen Erziehungsberechtigten im Apartment wohnen.
  12. Eine vorzeitige Abreise des Gastes aus Gründen, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat, berechtigt ihn nicht, eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen zu verlangen.
  13. Eine vorzeitige Anreise oder spätere Abreise ist nach Absprache mit dem Eigentümer möglich.
  14. Wenn das Apartment nicht zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen wird, wird eine Gebühr für eine zusätzliche Übernachtung berechnet.
  15. Im Falle von plötzlichen Ereignissen höherer Gewalt, Störungen oder anderen zufälligen Ereignissen, insbesondere solchen, die dazu führen, dass die persönliche Sicherheit des Gastes oder seines Eigentums aus Gründen, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat, nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Eigentümer das Recht vor, die Buchung zu stornieren oder zu verkürzen und die Kosten für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen zurückzuerstatten.

§3. Nutzung des Apartments und des Grundstücks

  1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und das Grundstück bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Im Apartment und auf dem Grundstück ist es verboten, Partys, Empfänge oder gesellschaftliche Veranstaltungen zu organisieren.
  3. Im gesamten Gebäude, in dem sich das Apartment befindet, gilt ein absolutes und vollständiges Rauchverbot für Tabakwaren, auch in elektronischer Form. Bei Feststellung des Geruchs der oben genannten Produkte wird der Eigentümer dem Gast eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 PLN auferlegen.
  4. Die Nachtruhe gilt von 23:00 bis 7:00 Uhr.
  5. Der Gast ist verpflichtet, die Ruhe der Nachbarn zu respektieren.
  6. Gemäß den Brandschutzvorschriften ist die Verwendung von Geräten, die nicht zur Ausstattung des Apartments gehören, z. B. eigene Heizgeräte und elektrische Heizkörper, verboten. Der Gast ist verpflichtet, die Regeln für die sichere Nutzung der im Apartment vorhandenen Elektrogeräte, z. B. Bügeleisen, Induktionskochfeld usw., zu beachten und diese jedes Mal auszuschalten, bevor er das Apartment verlässt oder sich zur Ruhe begibt.
  7. Aus Sicherheitsgründen sollte der Gast jedes Mal, wenn er das Apartment verlässt, sicherstellen, dass die Türen und Eingangstore des Gebäudes, in dem sich das Apartment befindet, verschlossen sind.
  8. Der Gast haftet in vollem Umfang für Schäden am Apartment oder dessen Ausstattung sowie an anderen Teilen des Gebäudes, in dem sich das Apartment befindet, sowie an der Infrastruktur und Ausstattung des Grundstücks, die nicht auf normale Nutzung zurückzuführen sind und vom Gast oder von Personen verursacht wurden, denen der Gast das Apartment oder das Grundstück in irgendeiner Weise zur Nutzung oder zum Aufenthalt auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt hat. Die Haftung des Gastes erstreckt sich auch auf Schäden, die Dritten auf dem Gelände des Apartments oder des Anwesens zugefügt werden.
  9. Eine über den normalen Gebrauch hinausgehende Abnutzung von Handtüchern, die zu deren Zerstörung führt, wird mit einer zusätzlichen Gebühr von 50 PLN pro Stück berechnet.
  10. Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich über alle Mängel, Beschädigungen oder Schäden zu informieren, die von ihm und den Personen verursacht wurden, denen er in irgendeiner Weise das Apartment oder das Grundstück zur Nutzung oder zum Aufenthalt auf dem Gelände zur Verfügung gestellt hat.
  11. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen, wenn das Apartment in einem Zustand hinterlassen wird, der erheblich von der Norm abweicht, einschließlich extremer Verschmutzung von Böden, Arbeitsplatten, Möbeln oder einer großen Ansammlung von Müll. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und der Zeit, die erforderlich sind, um das Apartment wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, und basiert auf den vom Reinigungsdienst angefertigten Fotos.
  12. Der Eigentümer kann eine rückzahlbare Kaution verlangen, um eventuelle Verpflichtungen des Gastes aufgrund von verursachten Schäden abzusichern. Informationen hierzu sind jeweils im Mietangebot enthalten.
  13. Das Personal des Apartments hat das Recht, ohne Zustimmung des Gastes das gemietete Apartment zu betreten, wenn es Kenntnis von Gefahren für die Sicherheit der Gäste oder des Eigentums erhält.
  14. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und das Grundstück mit seiner Infrastruktur in einem für den normalen Gebrauch angemessenen Zustand sauber zu halten. Alle dafür erforderlichen Geräte und Reinigungsmittel sind im Apartment vorhanden.
  15. Der Gast trägt die volle Verantwortung für die ihm anvertrauten Schlüssel zum Apartment und die Fernbedienungen für die Eingangstore. Der Verlust eines Schlüssels oder einer Fernbedienung wird mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 200 PLN pro Stück berechnet.
  16. Der Gast kann seine eigene Ausrüstung (Fahrräder, Sportgeräte usw.) in einem Lagerraum aufbewahren. Bevor Sie Ihre eigene Ausrüstung oder vom Eigentümer ausgeliehene Ausrüstung im Lagerraum unterbringen, müssen Sie diese trocknen und insbesondere von Schlamm, Sand usw. reinigen, um die Sauberkeit des Lagerraums zu gewährleisten.
  17. Wenn dem Gast ein Lagerraum und eine Garage zur Verfügung gestellt werden, ist es strengstens verboten, die in diesen Räumen befindlichen Schränke und anderen Möbel zu öffnen und die dort befindlichen Geräte und Ausstattungen, die nicht für die Nutzung durch den Gast bestimmt sind, zu beschädigen sowie das Betreten anderer Räume, die mit dem Lagerraum und der Garage verbunden sind.
  18. Auf dem Grundstück stehen dem Gast befestigte Parkplätze zur Verfügung. Diese sind so zu nutzen, dass der Zugang zur Garage und zu anderen Außenparkplätzen für andere Fahrzeuge nicht blockiert wird.
  19. Das Grundstück und die Gemeinschaftsbereiche werden rund um die Uhr videoüberwacht. Die Überwachung erstreckt sich nicht auf das Innere des Apartments.

§4. Haustiere

  1. Haustiere sind im Apartment und auf dem Grundstück gestattet, sofern sie bei der Buchung angemeldet und vom Eigentümer akzeptiert wurden und eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste entrichtet wurde. Bei Feststellung der Anwesenheit von Tieren, deren Aufenthalt nicht angemeldet wurde, berechnet der Eigentümer dem Gast das Dreifache des Preises pro Tier und Tag.
  2. Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Hunderassen, die als aggressiv gelten, sowie keine Tiere, die gegenüber anderen Tieren oder Menschen aggressiv sind.
  3. Der Aufenthalt eines Haustieres ist nur möglich, wenn der Gast dessen Gesundheitsbuch mit aktuellen Impfungen und einer Bescheinigung über die Entwurmung vorlegt.
  4. Der Gast trägt die volle Verantwortung für das Verhalten seiner Tiere und für Schäden, die diese im Apartment oder an dessen Ausstattung sowie in anderen Teilen des Gebäudes, in dem sich das Apartment befindet, sowie an der Infrastruktur und Ausstattung des Anwesens verursachen. Die Haftung des Gastes erstreckt sich auch auf Schäden, die Dritten auf dem Gelände des Apartments oder des Anwesens zugefügt werden.
  5. Der Gast trägt die volle Verantwortung für die Reinigung des Anwesens nach dem Aufenthalt seiner Haustiere und für die Sauberhaltung des Apartments, wenn diese anwesend sind.

§5. Garten, Gartenmöbel, Grill und Feuerstelle

  1. Die Nutzung des Gartens ist ausschließlich zu Erholungszwecken gestattet.
  2. Es ist verboten, die Grünanlagen und die Gartenausstattung zu beschädigen. Insbesondere ist es verboten, mit Kraftfahrzeugen auf den Grünflächen außerhalb des befestigten Parkplatzes und der Auffahrt zu fahren. Bei Verstößen gegen das Verbot, mit Kraftfahrzeugen auf Grünflächen außerhalb der befestigten Parkplätze und Auffahrten zu fahren, wird der Eigentümer dem Gast eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 PLN auferlegen.
  3. Den Gästen steht ein Satz Gartenmöbel zur Verfügung, der in einem Lagerraum im Gebäude, in dem sich das Apartment befindet, aufbewahrt wird. Sie sind bestimmungsgemäß zu verwenden und nach jedem Gebrauch sauber im Lagerraum zu hinterlassen.
  4. Die Nutzung des Grills und das Entzünden eines Lagerfeuers sind nur an dafür vorgesehenen Stellen unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gestattet.
  5. Es ist verboten, Feuer oder Grill unbeaufsichtigt zu lassen, und vor dem Verlassen muss das Feuer unbedingt vollständig gelöscht werden.
  6. Zum Heizen darf nur dafür vorgesehenes Brennmaterial verwendet werden. Das Verbrennen von Müll, Abfällen oder gefährlichen Materialien ist verboten.
  7. Minderjährige dürfen sich nicht ohne Aufsicht ihrer erwachsenen Begleiter in der Nähe eines Lagerfeuers oder eines angezündeten Grills aufhalten.

§6. Badestelle, Fischfang und Anlegen von Booten

  1. Den Gästen steht ein schwimmender Steg zur Verfügung, der als Badestelle, Angelplatz und Anlegeplatz für Boote dient und auf eigene Verantwortung zu Erholungszwecken genutzt werden kann.
  2. Minderjährige dürfen sich ohne Aufsicht ihrer erwachsenen Begleitpersonen nicht am Steg aufhalten.
  3. Der Badestrand ist nicht bewacht.
  4. Das Angeln ist gemäß den geltenden Gesetzen unter der Voraussetzung erlaubt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen vorliegen.
  5. Das Anlegen von Booten oder anderen Wasserfahrzeugen durch Gäste ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer und gegen Entrichtung einer Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste möglich. Alle Wasserfahrzeuge sind so anzulegen, dass die Elemente des Yachthafens nicht beschädigt werden.
  6. Auf dem Grundstück gibt es keine Infrastruktur, die das Zuwasserlassen oder Auswassern von Wasserfahrzeugen ermöglicht, daher sind solche Aktivitäten vollständig verboten. Das Zuwasserlassen eigener Wasserfahrzeuge darf nur in den umliegenden Häfen, Marinas oder anderen dafür vorgesehenen öffentlichen Orten erfolgen.
  7. Der Hafen ist ein Aufenthaltsort für Wasservögel, was mit der Gefahr einer Verschmutzung durch Vogelkot verbunden ist. Daher kann der Eigentümer die Sauberkeit der Hafenfläche nicht garantieren und garantiert diese auch nicht.

§7. Verleih von Fahrrädern, Wassersportgeräten und anderen Ausrüstungsgegenständen

  1. Der Gast hat die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer und gegen Zahlung einer Gebühr gemäß der geltenden Preisliste Fahrräder, Wassersportgeräte (z. B. Kajaks, SUP) und andere Ausrüstungsgegenstände (z. B. optische Ferngläser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildgeräte) auszuleihen.
  2. Minderjährige dürfen die ausgeliehene Ausrüstung nicht ohne Aufsicht ihrer erwachsenen Betreuer benutzen.
  3. Der Gast haftet in vollem Umfang für Schäden an der ausgeliehenen Ausrüstung, die nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind. Die Haftung des Gastes erstreckt sich auch auf Schäden, die Dritten zugefügt werden.
  4. Die Ausrüstung ist in einem unverschlechterten, gereinigten und trockenen Zustand zurückzugeben.

§8. Sauna und Fitnessraum

  1. Der Gast nutzt die Sauna und den Fitnessraum auf eigene Verantwortung unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes und der diesbezüglichen ärztlichen Empfehlungen.
  2. Minderjährige dürfen sich ohne Aufsicht ihrer erwachsenen Begleitpersonen nicht in der Sauna und im Fitnessraum aufhalten.
  3. In der Sauna sind die Hygienevorschriften einzuhalten, insbesondere muss vor dem Betreten der Sauna der gesamte Körper unter der Dusche mit Seife gewaschen werden, und im Inneren muss man sich so auf Handtücher setzen, dass kein Körperteil mit der Holzoberfläche in Berührung kommt.
  4. Das Betreten der Sauna mit Schuhen oder Kleidung ist verboten.
  5. Um Verbrennungen und Verletzungen zu vermeiden, sollten Sie in der Sauna keinen Schmuck, keine Uhr, keine Brille und keine Kontaktlinsen tragen.
  6. In der Sauna sollten Sie sich nicht dem Ofen nähern und nichts auf den Ofen legen, um Brandgefahr zu vermeiden.
  7. In der Sauna und im Fitnessraum ist es verboten, Geschirr mitzubringen, Lebensmittel, Alkohol oder andere Rauschmittel zu konsumieren.
  8. Nach Beendigung der Saunanutzung müssen alle persönlichen Gegenstände aus der Sauna entfernt und der Ofen über das Bedienfeld ausgeschaltet werden.
  9. Um die Hygienevorschriften im Fitnessraum einzuhalten, muss in sauberen Trainingsschuhen und mit einem Handtuch trainiert werden.
  10. Die Nutzung der Sauna und des Fitnessraums kann mit zusätzlichen Gebühren gemäß der geltenden Preisliste verbunden sein.
  11. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Zugang zur Sauna und zum Fitnessraum zu beschränken.

§9. Zufahrtsweg

  1. Die Zufahrt zum Grundstück und zum Apartment erfolgt teilweise über einen unbefestigten Gemeindeweg, was bedeutet, dass für dessen Instandhaltung, Schneeräumung und Befahrbarkeit der Wegverwalter, d. h. die Gemeinde Ryn, verantwortlich ist.
  2. Der Eigentümer haftet nicht für Behinderungen oder Schäden, die sich aus dem Zustand der unbefestigten Straße und den dort herrschenden Bedingungen ergeben.
  3. Der Gast ist verpflichtet, sein Fahrzeug und seine Fahrweise an den Zustand der unbefestigten Straße und die vorherrschenden Wetterbedingungen anzupassen.

§10. Reklamationen

  1. Der Gast hat das Recht, eine Reklamation einzureichen, wenn er Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen feststellt.
  2. Die Reklamation sollte in schriftlicher Form per E-Mail an die Adresse recepcja@pustelniaszymonka.pl unverzüglich nach Feststellung der Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen eingereicht werden.
  3. Die Reklamation sollte das Datum des Aufenthalts und die Kontaktdaten des Gastes sowie eine detaillierte Beschreibung des Reklamationsgegenstandes enthalten. Der Eigentümer prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Meldung und teilt das Ergebnis der Prüfung an die vom Gast in der Meldung angegebene E-Mail-Adresse mit.

§11. Schlussbestimmungen

  1. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, Mietangebote zu veröffentlichen, die von den in diesen Bestimmungen festgelegten Regeln abweichen, wobei alle Abweichungen in jedem Mietangebot, das eine solche Abweichung enthält, klar angegeben werden müssen.
  2. In Angelegenheiten, die nicht durch die Geschäftsordnung geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  3. Bei Abweichungen zwischen der polnischen Fassung und den Übersetzungen der Geschäftsordnung in andere Sprachen ist die polnische Fassung maßgebend.
  4. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das für den Sitz des Eigentümers zuständige Gericht zuständig.